Nach demselben Prinzip wie die Landarztquote funktioniert auch die sogenannte Quote
im öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD-Quote). Hier verpflichtet man sich nach dem
Studium und einer bestimmten Zeit im Beruf, 10 Jahre für das Gesundheitsamt des jeweiligen
Bundeslandes als Amtsarzt tätig zu sein. Folgende Bundesländer bieten Studienplätze
über die ÖGD-Quote an:
Universitäten für Humanmedizin in Deutschland
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